Sicher, gesetzeskonform und verantwortungsvoll
Abfall ist nicht gleich Abfall. Die Einstufung von Abfallstoffen nach ihrer Gefährlichkeit ist ein zentraler Bestandteil der Abfallwirtschaft. Sie beeinflusst unter anderem die Nachweisführung und die richtige Behandlung der Abfälle.
In der Europäischen Union regelt das Europäische Abfallverzeichnis die Bezeichnungen und Einstufungen.
Das Basler Übereinkommen wurde geschaffen, um die Ausfuhr gefährlicher Abfälle in Entwicklungsländer zu begrenzen. Parallel dazu sorgt der OECD-Ratsbeschluss für die Notifizierung, Identifizierung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen zur Verwertung in OECD-Staaten.
Unsere Leistungen für Ihr Unternehmen
- Beratung & Überwachung: Sicherstellung der gesetzeskonformen Abwicklung von Transportprozessen für gefährliche Abfälle.
- Prozessmanagement: Aktualisierung und Optimierung von Prozessen, Anweisungen und Verfahren.
- Genehmigungen: Unterstützung bei der Beantragung von Transportgenehmigungen.
- Schulungen: Unterweisungen und Trainings für Mitarbeitende, um Sicherheit und Compliance zu gewährleisten.
